Context Card
Betriebsanleitung: ein Handbuch oder ein Satz von Informationsprodukten?
Ist mit „Gebrauchsanleitung“ ein einzelnes Handbuch gemeint oder eine Sammlung von Dokumenten?
Die kurze Antwort
Beides ist möglich. IEC/IEEE 82079-1:2019 verwendet „Nutzungsinformation“ als Oberbegriff und lässt zu, dass sie aus mehreren Informationsprodukten besteht, die jeweils für eine Zielgruppe ausgewählt und bereitgestellt werden: Betriebsanleitung, Wartungsanleitung, Kurzanleitungen, Sicherheitsblätter, Online-Hilfe. Bei einer Maschine oder einer verketteten Anlage gehört meist auch Zulieferdokumentation dazu. Der Satz verlässt den Hersteller – und eine Kopie bleibt in den technischen Unterlagen.
Für: Technische Redakteure, Dokumentationsverantwortliche, Produktmanager und Integratoren von Maschinen
Das Wichtigste
- IEC/IEEE 82079-1:2019 hat „Nutzungsinformation“ zum Oberbegriff gemacht: Sie umfasst mehr als Handlungsanweisungen.
- Ihr Inhalt besteht aus konzeptueller, anleitender und Referenzinformation, ausgewählt nach Zielgruppen und ihren erwarteten Aufgaben und Zielen.
- Ein Produkt kann mehrere Informationsprodukte in verschiedenen Medien für Bediener, Instandhalter, Monteure und andere haben.
- Nach der Maschinenverordnung darf die Betriebsanleitung digital sein; auf Verlangen beim Kauf gibt es sie kostenlos auf Papier, und nicht gewerbliche Benutzer erhalten die wesentlichen Sicherheitsinformationen auf Papier.
- Die Betriebsanleitung ist auch Teil der technischen Unterlagen des Herstellers – der Satz ist also extern und zugleich Teil der internen Nachweise.
- Für Medizinprodukte gelten eigene Regeln zu Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung, einschließlich der Bedingungen für elektronische Gebrauchsanweisungen.
Der Zusammenhang
Ein Oberbegriff mit Absicht
Die zweite Ausgabe von IEC/IEEE 82079-1 (2019) hat Nutzungsinformation als Oberbegriff eingeführt, weil der Inhalt mehr umfasst als Schritte zum Nachmachen. Sie unterscheidet konzeptuelle Information (was das Produkt ist und wie es funktioniert), anleitende Information (Handlungsabläufe) und Referenzinformation (Daten zum Nachschlagen). Die Information muss für die Zielgruppen im Hinblick auf ihre erwarteten Aufgaben und Ziele nutzbar und relevant sein, und sie darf aus mehreren Informationsprodukten bestehen, die für verschiedene Zielgruppen in verschiedenen Medien ausgewählt und bereitgestellt werden.
„Die Gebrauchsanleitung“ kann daher eine einzelne Betriebsanleitung für ein Haushaltsgerät sein oder ein Dokumentationssatz für eine Maschine: Betriebsanleitung, Wartungs- und Serviceanleitungen, Montageanleitung, Ersatzteilkatalog, Sicherheitsblatt, HMI-Hilfe und die Dokumentation zugekaufter Komponenten. Bei einer verketteten Anlage ergänzt der Integrator Informationen auf Anlagenebene zur Dokumentation jeder einzelnen Maschine.
Was das Maschinenrecht ergänzt
Ab 20. Januar 2027 verlangt Artikel 10 Absatz 7 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, dass einer Maschine die Betriebsanleitung und die Informationen nach Anhang III beiliegen; sie dürfen digital bereitgestellt werden. Verlangt der Benutzer es beim Kauf, stellt der Hersteller sie innerhalb eines Monats kostenlos auf Papier bereit. Ist eine Maschine für nicht gewerbliche Benutzer bestimmt oder ist vernünftigerweise vorhersehbar, dass sie von ihnen verwendet wird, werden die für Inbetriebnahme und sichere Verwendung wesentlichen Sicherheitsinformationen auf Papier geliefert. Digitale Anleitungen müssen herunterladbar sein und während der erwarteten Lebensdauer der Maschine, mindestens aber zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen, abrufbar bleiben.
Übergeben und aufbewahrt
Die Betriebsanleitung steht auch in den technischen Unterlagen nach Anhang IV (technische Unterlagen). Der Satz ist also extern – er geht an den Betreiber – und zugleich Teil der internen Nachweise des Herstellers. Die Aufteilung in mehrere Produkte ändert daran nichts: Jedes Produkt des Satzes gehört zur Anleitung, und keines darf wegfallen, weil ein anderes Dokument das Thema für eine andere Zielgruppe abdeckt.
Fragen, die sich daran anschließen
- Darf ein Hersteller die Anleitung auf mehrere Dokumente aufteilen?
- Ja. IEC/IEEE 82079-1 erlaubt mehrere Informationsprodukte für verschiedene Zielgruppen, solange sie zusammen die nötigen Informationen liefern.
- Gehören Zulieferanleitungen zur Gebrauchsanleitung?
- Sie sind meist Teil des Dokumentationssatzes, den der Betreiber erhält. Der Hersteller der Maschine bleibt für die Anleitung der Maschine als Ganzes verantwortlich.
- Macht ein digitaler Satz Papier überflüssig?
- Nicht immer. Nach der Maschinenverordnung können Benutzer beim Kauf ein kostenloses Papierexemplar verlangen, und nicht gewerbliche Benutzer erhalten wesentliche Sicherheitsinformationen auf Papier.
Quellen
- IEC/IEEE 82079-1:2019 Preparation of information for use (instructions for use) of products – Part 1 — IEC, 29. Mai 2019
- Information for use of products — tcworld magazine, 2. Oktober 2026
- Regulation (EU) 2023/1230 on machinery — EUR-Lex, 29. Juni 2023
- New Machinery Regulation (EU) 2023/1230 — tekom, 2. Oktober 2026
Prüfprotokoll und Änderungen
Jede Context Card wird vor der Veröffentlichung und bei jeder Änderung erneut anhand ihrer Quellen geprüft; das Datum unter der Autorenzeile ist die letzte Prüfung. Korrekturen (etwas war falsch) und Ergänzungen (etwas fehlte) stehen unten mit Datum und Uhrzeit (deutsche Zeit). Tippfehler, Formatierung und Link-Korrekturen werden nicht aufgeführt.
Geprüft
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