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Die SBOM nach BSI TR-03183-2: ein Inventar, kein Schwachstellenbericht

Was verlangt die BSI TR-03183-2 von einer Software-Stückliste, und wie hängt das mit dem CRA zusammen?

Von knowledge.aitechdoc.world

Geprüft

Prüfprotokoll und Änderungen

Die kurze Antwort

Die TR-03183-2 beschreibt eine maschinenverarbeitbare SBOM in CycloneDX ab 1.6 oder SPDX ab 3.0.1, eine je Softwareversion, mit festgelegten Datenfeldern für jede Komponente und rekursiver Auflösung der Abhängigkeiten bis zur ersten Komponente außerhalb des Lieferumfangs. Schwachstelleninformationen schließt sie bewusst aus: Die SBOM ist für eine Version statisch, der Schwachstellenstatus ändert sich und gehört in Sicherheitshinweise oder VEX. Der CRA macht eine SBOM verpflichtend; die Richtlinie beschreibt einen detaillierten Weg, sie zu erstellen.

Für: Produktsicherheitsverantwortliche, Softwareentwickler, Compliance-Verantwortliche und Technische Redakteure, die Software-Lieferketten dokumentieren

Das Wichtigste

  • Version 2.1.0 (20. August 2025) verlangt JSON oder XML in CycloneDX ab 1.6 oder SPDX ab 3.0.1, nur offiziell veröffentlichte Versionen.
  • Für jede Softwareversion wird eine eigene SBOM erzeugt; aktualisiert wird sie nur, um Informationen zu ergänzen oder Fehler zu korrigieren, und eine geänderte Komponente bedeutet eine neue Version.
  • Abhängigkeiten werden für jede Komponente im Lieferumfang rekursiv aufgelöst, bis einschließlich der ersten Komponente außerhalb davon, die mindestens identifiziert sein muss, damit sich SBOMs verketten lassen.
  • Zu den Pflichtfeldern gehören Ersteller und Zeitstempel der SBOM sowie je Komponente Ersteller, Name, Version, Dateiname, Abhängigkeiten (mit Angabe zur Vollständigkeit), Vertriebslizenzen, Hash der auslieferbaren Form und die Eigenschaften ausführbar, Archiv und strukturiert.
  • Eine SBOM, die auch Schwachstelleninformationen enthält, entspricht der Richtlinie nicht; ob ein Produkt betroffen ist, klärt die Schwachstellenbehandlung und veröffentlicht es als Sicherheitshinweis (CSAF) oder VEX.

Der Zusammenhang

Was eine SBOM in der Richtlinie ist

Teil 2 der BSI TR-03183 definiert die Software-Stückliste als maschinenverarbeitbare Datei, die die Komponenten eines Softwareprodukts und ihre Lieferkettenbeziehungen auflistet: die Primärkomponente (das Produkt selbst) und die Komponenten, die sie nutzt. Die Richtlinie nennt sie bewährte Praxis für eine sichere Software-Lieferkette und weist darauf hin, dass der Cyber Resilience Act sie für Produkte mit digitalen Elementen verpflichtend macht. Der CRA setzt das Minimum (ein gängiges, maschinenlesbares Format, mindestens mit den Abhängigkeiten der obersten Ebene); die Richtlinie beschreibt, wie weit eine detaillierte, interoperable SBOM reicht.

Format, Version und Tiefe

  • Formate: CycloneDX ab 1.6 oder SPDX ab 3.0.1, in JSON oder XML. Die Richtlinie ordnet ihre Datenfelder beiden Formaten zu.
  • Eine SBOM je Softwareversion: Für dieselbe Version wird eine SBOM nur aktualisiert, wenn Informationen ergänzt oder Fehler korrigiert werden. Ändert sich eine Komponente, bekommt sie eine neue Version, ebenso die Komponenten, die von ihr abhängen.
  • Tiefe: rekursive Auflösung für jede Komponente im Lieferumfang bis zur ersten Komponente außerhalb davon. Diese erste äußere Komponente wird identifiziert (Ersteller, Name, Version, eindeutige Kennungen), damit sich die SBOM mit der SBOM der Umgebung verketten lässt, in der sie läuft.
  • Build-Informationen: Die SBOM enthält die Informationen, die beim Build vorliegen. Bei kompiliertem Code wird die Komponente aufgeführt, die der Linker tatsächlich verwendet hat; bei interpretiertem Code außerhalb des Lieferumfangs die minimal benötigte Version, unter Auslassung von Versionen, die das Lebensende erreicht haben oder bekannte Schwachstellen enthalten.

Lizenzen als Daten

Die Richtlinie deckt auch den älteren Anwendungsfall ab, das Lizenzmanagement. Sie unterscheidet Originallizenzen (vom Ersteller der Komponente vergeben), Vertriebslizenzen (unter denen ein Lizenznehmer sie nutzen darf) und die effektive Lizenz (unter der der SBOM-Ersteller sie nutzt), benannt mit SPDX-Kennungen und -Ausdrücken, nie durch eingefügten Lizenztext.

Inventar, kein Schwachstellenstatus

Eine SBOM nach der Richtlinie darf keine Schwachstelleninformationen enthalten. Die SBOM einer Version ist statisch, Schwachstelleninformationen sind dynamisch. Um festzustellen, ob ein Produkt betroffen ist, wird die SBOM mit Quellen wie CVE-Einträgen und den Sicherheitshinweisen der Komponentenhersteller abgeglichen und die Nutzung der betroffenen Komponente analysiert. Das Ergebnis geht als Sicherheitshinweis in CSAF oder als VEX an die Nutzer – als Teil des Schwachstellenmanagements, nicht als Änderung der SBOM.

Versionen der Richtlinie

Für Konformität wird die neueste Version der TR-03183-2 auf der Website des BSI verwendet; die Vorgängerversion darf noch sechs Monate nach Erscheinen einer neuen genutzt werden. Eine SBOM, die bei ihrer Auslieferung konform war, bleibt konform.

Fragen, die sich daran anschließen

Verlangt der CRA, die SBOM zu veröffentlichen?
Nein. Der CRA verlangt, sie im Rahmen der Schwachstellenbehandlung zu erstellen und Marktüberwachungsbehörden auf begründetes Verlangen vorzulegen; ob sie Nutzern zugänglich gemacht wird, entscheidet der Hersteller. Auch die Richtlinie erlaubt öffentliche und nicht öffentliche SBOMs.
Warum darf eine SBOM keine bekannten Schwachstellen aufführen?
Weil die SBOM eine feste Softwareversion beschreibt, während sich das Wissen über Schwachstellen täglich ändert. Wer beides mischt, macht die SBOM mit jeder neu veröffentlichten Schwachstelle veraltet; diese Information tragen Sicherheitshinweise und VEX.

Quellen

  1. Technical Guideline TR-03183-2: Cyber Resilience Requirements for Manufacturers and Products, Part 2: Software Bill of Materials (SBOM), version 2.1.0 — Federal Office for Information Security (BSI), 20. August 2025
  2. Regulation (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act) — Official Journal of the European Union, 20. November 2024
  3. BSI TR-03183: overview of the four parts — CyberKlartext, 13. August 2026

Prüfprotokoll und Änderungen

Jede Context Card wird vor der Veröffentlichung und bei jeder Änderung erneut anhand ihrer Quellen geprüft; das Datum unter der Autorenzeile ist die letzte Prüfung. Korrekturen (etwas war falsch) und Ergänzungen (etwas fehlte) stehen unten mit Datum und Uhrzeit (deutsche Zeit). Tippfehler, Formatierung und Link-Korrekturen werden nicht aufgeführt.

Geprüft

Seit der Veröffentlichung keine Korrekturen oder Ergänzungen.